11.12.2013
EGMR entscheidet erneut gegen Zwangsbejagung
Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bereits am 15.11.2013 in der Sache Scholvien et al gegen die Bundesrepublik Deutschland entschied, verstößt die Zwangsbejagung der nicht befriedeten Grundstücke einer Familie veganer Jagd-Gegner gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte (EKMR). Dies wurde den Beschwerdeführern nun mit Schreiben vom 5.12.2013 mitgeteilt. Die vegane Familie hatte gegen die Ablehnung ihrer sich gegen die Zwangsbejagung, insbesondere die Errichtung eines Hochsitzes auf ihrem Grundstück, richtenden Klage durch die nationalen Gerichte bereits im Jahr 2008 Beschwerde beim EGMR eingereicht.
Entscheidung des EGMR (englisch)