Das Modell der Tierrechte (animal rights) bedeuten
die Erweiterung von fundamentalen Grundrechten auf nicht-menschliche
Tiere. Wie der Name schon sagt ist dies ein Modell, das auf dem Modell
des Rechtsstaates aufbaut. Der Tierrechtsgedanke ist einer der progressivsten
Ansätze zur Interessenswahrung von tierlichen Lebewesen, die nicht
selbst in der Lage sind diese aktiv zu vertreten. Die Tierrechte führen
zu einem Interessenausgleich zwischen Menschen und anderen Tieren. Dies
hat ein Beschränkung und Zurücknehmen der Durchsetzung menschlicher
Interessen zur Folge, was aber zu einer neuen Integration der Menschen
mit den anderen Tieren auf einem neuen, sozialen Niveau führt. Tiere
werden nicht länger als untergeordnete Kreaturen angesehen, sondern
- hinsichtlich fundamentaler Grundrechte - als gleichberechtigt akzeptiert
und respektiert.
Diese fundamentalen Grundrechte sind körperliche und psychische
Unversehrtheit, Freiheit, sowie Anspruch auf ausreichenden
und unversehrten Lebensraum.
Die Folgen einer Umsetzung der Tierrechte sind ein grundlegender Wandel
der Gesellschaft.
Das vorsätzliche Töten eines Tieres ist nicht erlaubt.
z.B. kein Schlachten, Jagen, Angeln oder Fischen von Tieren. (Eine
Ausnahme wäre z.B. Notwehr/-hilfe oder in Extremsituationen)
Das Gefangenhalten von Tieren ist ebenfalls nicht erlaubt. z.B.
keine Zoos und Zirkusse mit Tieren, keine Menagerien, kein Tierhandel (Ausnahmen
sind Zoos, Tierheime oder private Tierhaltung, die im Grundsatz einer Gewährung
von Asyl oder Pflege von Tieren beinhalten).
Es kann generell kein Besitzanspruch auf Tiere mehr erhoben werden.
z.B. kein Kauf, Verkauf von Tieren, keine Tiersklaverei. In
der Ausnahme ist bestenfalls ein Pflege-/Betreuungsverhältnis möglich,
ähnlich der Eltern-Kind-Beziehung
Versuche an Tieren sind ebenfalls nicht erlaubt. z.B. in der
Forschung, in der Industrie. (Ausnahmen sind rein beobachtende
Versuche ohne destruktiven Eingriff z.B. Beobachtung wilder Tiere)
Die Zerstörung des Lebensraumes von Tieren ist nicht erlaubt.
z.B. Straßen-/Siedlungsbau, Rodung von Wäldern, Vergiftung und
Verschmutzung von Ökosystemen.
Diesen Grundinteressen der Tiere stehen die kulturellen und sozialen
Interessen des Menschen gegenüber. Als Tierrechtsanwalt/anwältin
müssen deshalb menschliche Interessen bei der Vertretung der Tierrechte
ausgeklammert werden. Er/sie ist ausschließlich dert Durchsetzung
der Grundrechte der Tiere verpflichtet. Da Tierrechtsanwälte nur Menschen
sein können, muß u.U. von den eigenen Interessen abstrahiert
werden um eine klare, unverwässerte Rechtsposition zu gewährleisten.
Der Ansatz der Tierrechte lässt sich verallgemeiner zu den Umweltrechten
(environmental
rights). Hierbei werden auch anderen Lebewesen (Pflanzen, Pilzen,
Mikroorganismen) bis hin zu kompletten Ökosystemen aufgrund ihres
Wertes als hochevolutive Struktur ebensolche Rechte gewährt. Im Vergleich
zum traditionellen Arten- und Biotopschutz, bei dem der Zweck die MIttel
heiligt, stellen sich die Umweltrechte dem harten, aber fairen Interessensausgleich,
auch dem Konfliktfall mit sich selbst. In der Konsequenz zwingt dies den
Menschen zur Entwicklung intelligenterer Lösungen von Interessenskonflikten
z.B. die Folgen der Einführung der Huftiere in Australien auf die
endogene Fauna.