Einführung

Das Modell der Tierrechte (animal rights) bedeuten die Erweiterung von fundamentalen Grundrechten auf nicht-menschliche Tiere. Wie der Name schon sagt ist dies ein Modell, das auf dem Modell des Rechtsstaates aufbaut. Der Tierrechtsgedanke ist einer der progressivsten Ansätze zur Interessenswahrung von tierlichen Lebewesen, die nicht selbst in der Lage sind diese aktiv zu vertreten. Die Tierrechte führen zu einem Interessenausgleich zwischen Menschen und anderen Tieren. Dies hat ein Beschränkung und Zurücknehmen der Durchsetzung menschlicher Interessen zur Folge, was aber zu einer neuen Integration der Menschen mit den anderen Tieren auf einem neuen, sozialen Niveau führt. Tiere werden nicht länger als untergeordnete Kreaturen angesehen, sondern – hinsichtlich fundamentaler Grundrechte – als gleichberechtigt akzeptiert und respektiert.

Diese fundamentalen Grundrechte sind körperliche und psychische Unversehrtheit, Freiheit bzw. das Recht nicht Eigentum zu sein, sowie Anspruch auf ausreichenden und unversehrten Lebensraum.

Die Folgen einer Umsetzung der Tierrechte sind ein grundlegender Wandel der Gesellschaft.
Das vorsätzliche Töten eines Tieres ist nicht erlaubt. z.B. kein Schlachten, Jagen, Angeln oder Fischen von Tieren. (Eine Ausnahme wäre z.B. Notwehr/-hilfe oder in Extremsituationen)

Das Gefangenhalten von Tieren ist ebenfalls nicht erlaubt. z.B. keine Zoos und Zirkusse mit Tieren, keine Menagerien, kein Tierhandel (Ausnahmen sind Zoos, Tierheime oder private Tierhaltung, die im Grundsatz einer Gewährung von Asyl oder Pflege von Tieren beinhalten).

Es kann generell kein Besitzanspruch auf Tiere mehr erhoben werden. z.B. kein Kauf, Verkauf von Tieren, keine Tiersklaverei. In der Ausnahme ist bestenfalls ein Pflege-/Betreuungsverhältnis möglich, ähnlich der Eltern-Kind-Beziehung

Versuche an Tieren sind ebenfalls nicht erlaubt. z.B. in der Forschung, in der Industrie. (Ausnahmen sind rein beobachtende Versuche ohne destruktiven Eingriff z.B. Beobachtung wilder Tiere)

Die Zerstörung des Lebensraumes von Tieren ist nicht erlaubt. z.B. Straßen-/Siedlungsbau, Rodung von Wäldern, Vergiftung und Verschmutzung von Ökosystemen.

Diesen Grundinteressen der Tiere stehen die kulturellen und sozialen Interessen des Menschen gegenüber. Als Tierrechtsanwalt müssen deshalb menschliche Interessen bei der Vertretung der Tierrechte ausgeklammert werden. Er ist ausschließlich dert Durchsetzung der Grundrechte der Tiere verpflichtet. Da Tierrechtsanwälte nur Menschen sein können, muß u.U. von den eigenen Interessen abstrahiert werden um eine klare, unverwässerte Rechtsposition zu gewährleisten.

Der Ansatz der Tierrechte lässt sich verallgemeiner zu den Umweltrechten (environmental rights). Hierbei werden auch anderen Lebewesen (Pflanzen, Pilzen, Mikroorganismen) bis hin zu kompletten Ökosystemen aufgrund ihres Wertes als hochevolutive Struktur ebensolche Rechte gewährt. Im Vergleich zum traditionellen Arten- und Biotopschutz, bei dem der Zweck die MIttel heiligt, stellen sich die Umweltrechte dem harten, aber fairen Interessensausgleich, auch dem Konfliktfall mit sich selbst. In der Konsequenz zwingt dies den Menschen zur Entwicklung intelligenterer Lösungen von Interessenskonflikten z.B. die Folgen der Einführung der Huftiere in Australien auf die endogene Fauna.