Neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft verstößt gegen Menschenrechte
Müssen Tierfreunde dulden, dass Jäger auf ihrem Grundstück Tiere
schießen?
Stellen Sie sich vor, Sie bewohnen ein Haus am Waldrand und besitzen
eine Katze, die hin und wieder auf Ihrem benachbarten Waldgrundstück
Mäuse jagt. Sie sind gegen die Tötung von Tieren auf Ihrem eigenen Grund
und Boden eingestellt - und dennoch passiert das aus moralischer,
ethischer und rechtlicher Sicht Unfassbare: In Deutschland müssen Sie
auf Ihrem eigenen Grundstück die Tötung Ihrer Katze durch einen oder
mehrere Jäger dulden. Sie meinen, das ist ein Skandal?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte bereits im Jahr
1999 im Falle französischer Kläger fest, dass es gegen die
Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet
werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd
auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen
Überzeugung widerspricht.
Brandaktuell hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
am 10. Juni 2007 in einem weiteren Verfahren erneut entschieden, dass
die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen elementare
Menschenrechte verstößt: Der Klage einer luxemburgischen
Grundstückseigentümerin auf Ausgliederung ihres Privatbesitzes aus einem
so genannten Jagdsyndikat (Jagdgenossenschaft) sowie auf Befreiung von
der damit verbundenen obligatorischen Mitgliedschaft in dieser
Vereinigung wurde vom höchsten europäischen Gericht stattgegeben.
Die Pressemeldung der luxemburgischen GRÜNEN sowie das Urteil in
französischer Originalsprache lesen Sie hier:
http://www.zwangsbejagung-ade.de/rechtlichegrundlagen/index.html
Der Gesetzgeber in Deutschland und die deutschen Gerichte weigern sich
bisher, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte auch bei uns in geltendes Recht umzusetzen.
In Deutschland ist zulässig, was in den meisten europäischen Ländern
verboten ist: Grundstückseigentümer werden durch den Gesetzgeber
gezwungen, einer Vereinigung (Jagdgenossenschaft) beizutreten, welche
das Jagdrecht an fremden Grund und Boden an einen Dritten (Jagdpächter)
überträgt. Ein Grundstückseigentümer kann somit nicht verhindern, dass
auf seinem eigenen Grund Haustiere abgeschossen, Fallen aufgestellt, an
KZ-Türme erinnernde Schießplattformen errichtet, Gesellschaftsjagden
abgehalten und Grund und Boden mit Blei kontaminiert werden, ohne dass
diese Altlasten wieder hinterher von den Jägern nach dem
Verursacherprinzip beseitigt werden müssen.
Deutsche Grundeigentümer, die zwangsweise Mitglied in einer
Jagdgenossenschaft sind und deren Grund und Boden gegen ihren Willen
bejagt wird, haben sich in der Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade«
zusammengeschlossen. Ziel dieser Bewegung ist es, die
menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften auch
in Deutschland abzuschaffen. Unterstützt wird dieses Vorhaben von dem
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. und von
der Initiative zur Abschaffung der Jagd. Beide Organisationen haben sich
bereit erklärt, das gerichtliche Verfahren mehrerer unfreiwilliger
Jagdgenossen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu
unterstützen.
Bürgerbewegung »Zwangsbejagung ade«im Internet:
www.zwangsbejagung-ade.de
Flyer »Zwangsbejagung ade« als pdf downloaden:
Hinweis: Mit seinem fragwürdigen Nichtannahmebeschluss vom 13.12.2007
hat das Bundesverfassungsgericht für die erste Klage aus Deutschland
endlich den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte frei
gemacht. Ein betroffener Grundeigentümer legte im April 2007 Beschwerde
beim EGMR ein, die den Anfang vom Ende der Zwangsmitgliedschaft in den
deutschen Jagdgenossenschaften einläuten könnte. Der Europäische
Gerichtshof äußerte sich dahingehend, dass er sich bereits 2008 mit dem
Fall aus Deutschland befassen werde.
Die Klage des deutschen Grundstückseigentümers an den Europäischen
Gerichtshof lesen Sie im Wortlaut hier:
http://www.zwangsbejagung-ade.de/rechtlichegrundlagen/klagevoreuropgerichtshof2007/index.html